Als
Hirnnerven werden z.T. "nach außen gewachsene" zerebrale Fasersysteme (N. I,
II), z.T. aus dem Hirnstamm entspringende Nerven (III bis X, XII) bezeichnet; auch ein
aus dem Halsmark entspringender Nerv (XI) gehört dazu. Gehirnnerven enthalten motorische, sensorische und vegetative (autonom-nervöse) Fasern. Zum Großteil sind sie hochspezialisiert (Olfactorius für den Geruchssinn; Opticus für den Gesichtssinn; Oculomotorius, trochlearis und abducens für Augenbewegungen; Vestibulocochlearis für Gehör- und Gleichgewichtssinn), teilweise haben sie gemischte Funktionen, z.B. der Vagusnerv (Muskelsteuerung, Eingeweide, sensorische Afferenzen). Der Accessorius hat ausschließlich motorische Aufgaben; der Fazialis kommandiert vor allem die Mimik. Die Funktion der Gehirnnerven wird nur im Zusammenhang mit ihren peripheren Anbindungen einerseits, und vor allem den Verschaltungen im Gehirn andererseits verständlich. Einige von ihnen arbeiten weitgehend unabhängig von anderen (Sehen, Hören etc), andere sind funktionell eng miteinander verknüpft. So ist die Tätigkeit der okulomotorischen N. III, IV, und VI ein Gesamtpaket, getrennt würden sie keine sinnvolle Funktion ausüben. |
Das ganglion inferius (ggl. petrosum) des N. IX enthält Zellkörper von am Baroreflex beteiligten afferenten Fasern. |